Rechtsprechung
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.08.1987 - 9 A 143/86 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
Verjährung; Erstattungsanspruch; Erstattung; Ablösung; Ablösungsvereinbarung; Rückabwicklung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verjährung; Erstattungsanspruch; Erstattung; Ablösung; Ablösungsvereinbarung; Rückabwicklung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BauGB § 133 Abs. 3 S. 5
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.11.1990 - 9 A 220/86
Verjährung von Erstattungsansprüchen; Rückabwicklung einer Ablösungsvereinbarung; …
Im Urteil vom 26.8.1987 (9 A 143/86, DÖV 1988, 520, KStZ 1988, 172) hat der Senat zwar ausgesprochen, daß ein vor Inkrafttreten des NKAG und vor Inkrafttreten der AO 1977 entstandener Erstattungsanspruch aufgrund eines unwirksamen Ablösungsvertrages einer 30jährigen Verjährung unterliegt.Ergibt sich damit eine 5jährige Verjährungsfrist aus den durch das NKAG in bezug genommenen Vorschriften der Abgabenordnung 1977, deren Angemessenheit mit den vom Senat im Urteil vom 26.8.1987 (aaO) angestellten Erwägungen nicht in Frage gestellt werden können, dann ist der Erstattungsanspruch des Kl. erloschen (§ 11 Abs. 1 Nr. 2b und 5a NKAG iVm §§ 37, 228 ff AO 1977).
- OVG Schleswig-Holstein, 25.03.1997 - 2 L 26/96
Kostenbeteiligung; Erschließungskosten; Verjährung; Verzug; Verzugszinsen
Auf die Verjährung des Anspruchs aus § 129 Abs. 1 Satz 3 BauGB sind die Vorschriften des BGB über die Verjährung anzuwenden (§ 129 LVwG; vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 26.08.1987 - 9 A 143/86 -, KStZ 1988, 172 sowie Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 4. Aufl., § 62 Rdnr. 18).Regelungen, die für ein abgabenrechtliches Über-/Unterordnungsverhältnis gelten, passen hier nicht (vgl. auch OVG Lüneburg, Urt. v. 26.08.1987 - 9 A 143/86 -, OVGE 40, 391 ff.).
- VG Stuttgart, 17.04.2013 - 7 K 4603/11
Geltung des VwVfG BW im Bereich der Blindenhilfe; Erstattungsanspruch eines für …
Wollte man mangels einer spezialgesetzlichen Regelung für den öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch die regelmäßige dreijährige Verjährungsfrist des § 195 BGB zugrunde legen (so für die damals noch 30jährige Verjährungsfrist OVG Lüneburg, Urteil vom 26.08.1987 - 9 A 143/86 -, juris), wäre Verjährung ebenfalls noch nicht eingetreten.